Reisepass ausstellen erstmalig für Volljährige

Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Personalausweis
  • Personenstandsurkunde (Geburts-/Heiratsurkunde) zum Abgleich der Namensschreibweise

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr: 37.5 Euro
  • Gebühr: 82.0 Euro
  • Gebühr: 59.9 Euro
  • Gebühr: 60.0 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.


  • 6 Jahre

  • 10 Jahre

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Bürgerservice

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Stadt Merseburg - Bürgerservice
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 445 710
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben