Öffentliche Auslegung Teilgebiet 2 der „Sanierungssatzung Innenstadt/Neumarkt“
Bekanntmachung der Stadt Merseburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Aufhebungssatzung gemäß § 162 Abs. 1 Nr.1 BauGB für das Teilgebiet 2 der „Sanierungssatzung Innenstadt/Neumarkt“
Das 2. Teilgebiet der „Sanierungssatzung Innenstadt/Neumarkt“ soll gemäß § 162 Abs.1 Nr. 1 BauGB aufgehoben werden. Dabei handelt es sich um den östlichen Innenstadtbereich und das Quartier Neumarkt, welche wie folgt umgrenzt werden:
- im Osten: vom Hochufer der Saale, vom Parkplatz Ölgrube und der Ostseite des Wohnblocks Markt 15-19 sowie von den Grundstücken am östlichen Ende der Straße Neumarkt
- im Norden: von den Grundstücken Petrikloster/Altenburger Friedhof, von den Grundstücken nördlich der Straße Neumarkt und nördlich der Meuschauer Straße (neue Stichstraße)
- im Süden: von der Straße Brühl und von der B181/Querstraße
- im Westen: von den Grundstücken westlich des Sonnenwinkels, des Entenplans, der Kleinen Ritterstraße, der Brauhausstraße, der Unteraltenburg und des Weinbergs sowie im Bereich Neumarkt vom Ostufer der Saale.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung mit Lageplan und Begründung werden in der Zeit vom 11.09.2023 bis zum 11.10.2023 im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden
montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen und/oder Hinweise von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder per E-Mail an stadtentwicklung@merseburg.de abgegeben werden.
Die Einsichtnahme ist nur über eine vorherige Terminreservierung möglich! Diese wird per Telefon unter 03461-445410 oder per E-Mail unter stadtentwicklung@merseburg.de entgegengenommen.
Alternativ können die Auslegungsunterlagen auf der Internetseite der Stadt Merseburg unter http://www.merseburg.de/de/allgemeine.html eingesehen werden.
Merseburg, den 07.09.2023
gez. Müller-Bahr
Oberbürgermeister