Lärmaktionsplan der Stadt Merseburg
Grundlage für die Lärmaktionsplanung bildet die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG), welche in den Jahren 2005 und 2006 im deutschen Recht in den Paragraphen 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie in der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) verankert wurde.
Generell ist die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelegung von über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr, an Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr, im Umfeld von Großflughäfen sowie Bereich von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern zu untersuchen. Die entsprechenden Lärmimmissionen werden in strategischen Lärmkarten dargestellt und veröffentlicht. Alle von der Lärmkartierung betroffenen Gemeinden sind verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen sich die Gemeinden mit der lokalen Lärmsituation auseinandersetzen. Bei Bedarf sind im Lärmaktionsplan Maßnahmen und Konzepte festzuschreiben, welche mit vertretbarem Aufwand zu einer Verbesserung der Lärmsituation führen. Die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Bezug nehmend auf die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Europäisches Parlament und Rat, 2002) ist spätestens alle 5 Jahre die Umsetzung der Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls eine Fortschreibung vorzunehmen. Der aktuelle Lärmaktionsplan für die Stadt Merseburg stammt aus dem Jahr 2018. Die Stadt ist entsprechend verpflichtet, eine Überprüfung / Fortschreibung durchzuführen.
Als Grundlage für den Lärmaktionsplan wurde durch das Landesamt für Umwelt eine aktuelle Lärmkartierung bereitgestellt. Im Rahmen der Auswertung der bereits vorliegenden Informationen wurden die im Lärmaktionsplan 2018 festgestellten Betroffenheitsschwerpunkte erneut als Hauptkonfliktbereiche identifiziert bzw. bestätigt.
Für die Schwerpunktbereiche sind im Lärmaktionsplan 2018 bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbetroffenheiten verankert. Im Ergebnis der Überprüfung des Lärmaktionsplanes 2018 wird festgestellt, dass keine wesentlichen lärmrelevanten Strukturveränderungen im Stadtgebiet stattgefunden haben, welche nicht bereits im Maßnahmenkonzept berücksichtigt waren. Die Aktualität des Maßnahmenkonzeptes ist weiterhin gegeben. Die konzipierten Maßnahmen sind sowohl kurz- als auch mittel- bis langfristig weiterhin geeignet, einen wesentlichen Beitrag für den Gesundheitsschutz sowie die Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Stadt Merseburg leisten zu können.
Der Bericht zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes 2018 wurde am 28.11.2024 durch den Stadtrat Merseburg beschlossen.