Informationen für den Verlierer
Bitte beachten Sie, dass es unter Umständen einige Zeit dauern kann, bis eine Fundsache im Fundbüro gemeldet oder abgegeben wird.
Bei Ausweispapieren, Krankenkassenkarten und EC-Karten ermitteln wir Ihren Wohnsitz und verständigen Sie automatisch oder wir benachrichtigen Ihre Krankenkasse bzw. Ihr Geldinstitut.
Sofern Sie eine Geld- oder Kreditkarte verloren haben, sollten Sie diese Karte unbedingt sperren lassen.
Sperr-Notruf
In Deutschland gibt es eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von EC- und Kreditkarten, digitalen Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweisen, Kundenkarten oder sensiblen Online-Berechtigungen des Internets! Der Sperr-Notruf 116 116 ist täglich 24 Stunden verfügbar und im Inland gebührenfrei erreichbar.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte: +49 116 116
Handy
Das Fundbüro erfasst die Gerätedaten (z.B. IMEI-Nummer) gefundener Handys. Eine Nachfrage nach Ihrem Handy kann telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort erfolgen. Die Aushändigung ist nur gegen Vorlage einer Originalrechnung / Kaufbeleg des Mobilfunkanbieters, Personaldokument und ggf. des Fundanschreibens möglich. Bei Suchanfragen an das Fundbüro bitten wir Sie, Ihre Gerätedaten (z.B. Kartennummer oder IMEI-Nummer) bereitzuhalten. Diese Angaben finden Sie auf der Rechnung des Mobilfunkanbieters oder auf der Originalverpackung des Handys.
Fahrrad
Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wurde, sollten Sie eine Diebstahlanzeige bei der Polizei machen, damit diese tätig werden kann. Den Verlust/Diebstahl können Sie beim Fundbüro melden. Hier wird überprüft, ob das Fahrrad im Fundbüro abgegeben wurde. Wenn sich Ihr Fahrrad nicht um Fundbüro befindet, können wir Ihnen (wenn benötigt) eine entsprechende Bescheinigung für die Versicherung gegen Gebühr ausstellen.
Abholung
Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen (Personaldokument). Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und ggf. des Inhaltes sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen. Außerdem hat er die festgesetzten Gebühren und etwaige sonstige Auslagen und Kosten zu begleichen. Erforderliche Unterlagen:
Personaldokument
Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
Gegenstandsbeschreibung
bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: ggf. Vordruck der Versicherung
ggf. Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei unter Vorlage der Tagebuchnummer
Die Aufbewahrungsgebühr kann nur per EC-Karte entrichtet werden.
