Befreiung von der Ausweispflicht
Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist für Personen möglich, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnende Personen und behinderte Personen).
Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz in Merseburg
- bereits abgelaufener Personalausweis und/oder Reisepass
Beantragung:
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung. Online-Terminvergabe
Kosten:
Gebühren werden dafür nicht erhoben.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag der betreffenden Person
- Ärztliches Attest, z.B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, dass die Immobilität bestätigt
- den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
- Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist)
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person oder notarielle Vollmacht (bei schriftlicher Beantragung ist eine Kopie ausreichend)
