Beglaubigungen von Ablichtungen und Abschriften
Dokumente werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.
Welche Dokumente können wir beglaubigen? :
- Deutsche Personalausweise und Reisepässe
- elektronischer Aufenthaltstitel
- ausländische Urkunden mit deutscher Übersetzung
- deutsche Urkunden wie z.B. Zeugnisse, Nachweise von Abschlüssen
In diesem Fällen ist keine Beglaubigung möglich:
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
- anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
- die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
- es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.
Vorzulegende Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- ggf. deutsche Übersetzung, wenn das Original in anderer Sprache verfasst ist
Beantragung:
Es ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können die Unterlagen zur Beglaubigung ohne Termin am Infopoint zu den Öffnungszeiten abgeben und abholen.
Gebühren:
6,00 Euro Beglaubigung von Abschriften/Ablichtungen (Erstausfertigung)
2,50 Euro Beglaubigung von Abschriften/Ablichtungen (Mehrausfertigung)
60 Cent je Kopie
