Eintragung von Übermittlungssperren
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) dürfen Meldebehörden bestimmte personenbezogene Daten an berechtigte öffentliche Stellen, Parteien, Adressbuchverlage oder Religionsgesellschaften übermitteln. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit mithilfe einer Übermittlungssperre dieser Datenweitergabe zu widersprechen.
Sie können dies zeitgleich im Rahmen Ihrer An- oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes beantragen oder auch nachträglich.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Merseburg
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre
Dauer:
Die Sperre gilt unbefristet, bis sie widerrufen wird.
Hinweise:
- Eine bestehende Sperre gilt nur für die jeweilige Hauptwohnung oder Einrichtung und muss bei jedem Umzug in eine andere Stadt neu beantragt werden.
- Behördenauskünfte sind von den Sperren ausgenommen. Behörden und öffentliche Stellen können trotz Sperren Auskünfte erhalten, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
