Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde die für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erforderlichen Informationen zu übermitteln. Ziel der Informationsübermittlung ist es, eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, indem die interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung ineinandergreifen. Deshalb sollte eine Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden bereits bei der Erarbeitung und bei jeder Fortschreibung der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erfolgen.
Zwingend erforderlich ist eine Zusammenarbeit von Betreibern und Behörden für die Festlegung der außerbetrieblichen Gefährdungsbereiche.
Nach der Aufstellung und jeder Fortschreibung ist der Inhalt der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mitzuteilen, soweit er für diese Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollte deshalb erörtert werden, welche Unterlagen im Einzelnen den Behörden im Hinblick auf ihre Aufgabenverteilung zugeleitet werden sollen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen für die Übermittlung der für die Erstellung der externen Notfallpläne erforderlichen Informationen durch den Betreiber ergeben sich aus der Störfall-Verordnung und betragen mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs oder vor Änderungen der Anlage oder der Tätigkeiten, auf Grund derer der Betriebsbereich unter den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fällt. Oder wenn ein Betriebsbereich der unteren Klasse zu einem Betriebsbereich der oberen Klasse wird.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Öffentliche Ordnung
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445 720
Mitarbeitende
Anmeldung Veranstaltung/ Fundsachen und Fundtiere
- Telefon:
- +49 3461 445528
Anzeige einer Lärmbelästigung/Ruhestörung/Öffentliche Ordnung
- Telefon:
- +49 3461 445540
Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz/Öffentliche Ordnung/Gewerbe
- Telefon:
- +49 3461 445528
- Telefon:
- +49 3461 445626
Haltung gefährlicher Hunde erlauben
- Telefon:
- +49 3461 445511
Hundehaltung abmelden wegen Abgabe des Hundes
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung abmelden wegen Tod des Hundes
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung abmelden wegen Verlust des Hundes
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung anmelden
- Telefon:
- +49 3461 445721
Meldung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen
- Telefon:
- +49 3461 445540
Öffentliche Ordnung/ Altfahrzeuge
- Telefon:
- +349 3461 445726
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Straßenverwaltung
Adressen
Lauchstädter Straße 10
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445 610
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben