Gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter: Erlaubnispflicht ab 01.08.2018
Für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter/ in wird seit dem 01. August 2018 eine Erlaubnis benötigt. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (BGBl. Teil I Nr. 69, ausgegeben am 23.10.2017).
Eine Antragstellung für die Erlaubnis kann ab sofort bei der Gewerbebehörde der Stadt Merseburg erfolgen.