Errichtung von Fähren- und Schifffahrtsanlagen beantragen
Leistungsbeschreibung
Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von
- Häfen und Umschlagplätzen,
- Anlegestellen und
- Fähren
benötigen Sie eine Erlaubnis.
Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
ST ( Sachsen-Anhalt )
Landesverwaltungsamt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Straßenverwaltung
Adressen
Lauchstädter Straße 10
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445 610
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben