Haltung gefährlicher Hunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.
Verfahrensablauf
Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
- durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
- den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
- den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
- Wesenstest
- Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
- Kennnummer desTransponders
Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall
Gebühr
Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests
Gebühr
Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Haltung gefährlicher Hunde - Merseburg ( Merseburg )
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Öffentliche Ordnung
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445 720
Mitarbeitende
Anmeldung Veranstaltung/ Fundsachen und Fundtiere
- Telefon:
- +49 3461 445528
Anzeige einer Lärmbelästigung/Ruhestörung/Öffentliche Ordnung
- Telefon:
- +49 3461 445540
Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz/Öffentliche Ordnung/Gewerbe
- Telefon:
- +49 3461 445528
- Telefon:
- +49 3461 445626
Haltung gefährlicher Hunde erlauben
- Telefon:
- +49 3461 445511
Hundehaltung abmelden wegen Abgabe des Hundes
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung abmelden wegen Tod des Hundes
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung abmelden wegen Verlust des Hundes
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung anmelden
- Telefon:
- +49 3461 445721
Meldung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen
- Telefon:
- +49 3461 445540
Öffentliche Ordnung/ Altfahrzeuge
- Telefon:
- +349 3461 445726
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben