Kinderreisepass ändern wegen Adressänderung
Leistungsbeschreibung
Wenn sich der im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Bürgerservice
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445 710
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben