Immobiliardarlehnsvermittler

immobiliendarlehen

Nach Abschluss des landesrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens ist die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung für eine gewerbliche Tätigkeit als Immobiliardarlehnsvermittler in Sachsen-Anhalt auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergegangen.

Für die Vermittler, die in der Zuständigkeit der Stadt Merseburg gewerblich angemeldet sind, ist somit für alle Fragen rund um die Voraussetzung und Antragstellung auf Erlaubniserteilung nach  § 34i Gewerbeordnung (GewO) der Landkreis Saalekreis, Ordnungsamt, SG Öffentliche Ordnung, Domplatz 2, 06217 Merseburg, Tel. 03461-400 zuständig. 

Die Industrie- und Handelskammern führen das Register der nach § 34i Absatz 8 GewO eintragungspflichtigen Immobiliardarlehensvermittler.