Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ in der Gemarkung Merseburg
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Merseburg hat am 12.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungs-beschluss zum Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ in Merseburg gefasst. Nunmehr sollen die Unterlagen zum Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Die Stadt Merseburg beabsichtigt, einen Bereich der Rischmühleninsel zu einem qualitätsvollen Freiraum mit dem Schwerpunkt Freizeit und Erholung zu entwickeln. Die vorhandene Nutzung der Fläche soll planungsrechtlich gesichert und zugleich um dauerhafte, freizeitbezogene Nutzungen ergänzt werden. Das Plangebiet umfasst Teile der nördlich der Rischmühlen-Halle gelegenen, vorhandenen PkW-Parkflächen sowie die östlich gelegenen Freiflächen.
Der Geltungsbereich wird im Liegenschaftskataster wie folgt beschrieben:
Gemarkung Merseburg, Flur 17, Teilfläche aus dem Flurstück 22.
Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 68 ist nachfolgend zu dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Vorentwurf können während folgender Auslegungszeit
vom 26.05.2026 bis einschließlich 30.06.2026
auf der Internetseite der Stadt Merseburg eingesehen werden unter: https://www.merseburg.de/de/allgemeine.html
sowie auf dem Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/kurz/1003706
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet bzw. Beteiligungsplattform liegt der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ (Stand Mai 2026) mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlagen als Papierexemplar während des gleichen Zeitraumes im Obergeschoss des Stadtentwicklungsamtes der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg währen der Dienststunden
Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für eine Einsichtnahme im Stadtentwicklungsamt wird um eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail an stadtentwicklung@merseburg.de oder telefonisch unter 03461 445401 gebeten. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Während der gesamten Auslegungszeit können Stellungnahmen – schriftlich, per E-Mail (stadtentwicklung@merseburg.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - zum Bebauungsplan Nr. 68 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls veröffentlicht und ausgelegt ist.
Merseburg, den 18.05.2026
gez. Müller-Bahr
Oberbürgermeister
